Neues Gesetz

Im Sommer 2019 hat das deutsche Parlament ein neues Migrationspaket beschlossen, in dem einige Gesetze geändert und neue verabschiedet wurden.

Das wichtigste Gesetz ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das ab dem 01.03.20 in Kraft tritt, in dem es in das bestehende Aufenthaltsgesetz eingebaut wird. Nach diesem Gesetz wird es viel einfacher sein, nach Deutschland zu kommen und legal zu arbeiten. Allerdings müssen die Anträge bei den deutschen Konsulaten gestellt werden. Man kann nicht direkt nach Deutschland in eigener Regie kommen.

Gründe für Immigration

Das neue Gesetz sieht verschiedene Gründe vor, um nach Deutschland zu kommen. Man kann wegen der Weiterbildung kommen, um die Sprache zu lernen, um den Job zu suchen, um zu studieren und natürlich auch um zu arbeiten.

Für verschiedene Immigrationsgründe sind verschiedene Voraussetzungen vorgesehen. Die vorhandenen Deutschkenntnisse, Anerkennung Ihrer ausländischen Ausbildung und Arbeitsplatzzusage werden die wichtigste Rolle spielen.

Ich kann Ihnen bei der Aufklärung der gesamten Rechtslage helfen, sowie bei der
Anerkennung Ihrer Zeugnisse und Diplome, Übersetzung Ihrer Dokumente und
eventuell bei der Arbeitssuche.

Vom Antrag bis zur Arbeit

Die Anträge müssen bei den deutschen Konsulaten gestellt werden und müssen fachmännisch ausgefüllt werden. Ich kann Sie dabei begleiten, damit Ihre Anträge vollständig und erfolgsversprechend gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Berufe könnte ich eventuell
bei der Jobsuche helfen.

Brauchen Sie meine Hilfe?

 

Ich bitte Sie, den ersten Kontakt mit mir per Mail aufzubauen und kurz Ihr Problem zu schildern. Ich würde mich dann kurz bei Ihnen zurückmelden, ob ich den Fall annehmen kann, weil ich mich nicht mit allen Rechtsgebieten beschäftige.

kasimras@yahoo.com

0202 899253
01775071110

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